Fragen und Antworten zur Wahlverschiebung

Die Gemeinderatswahl 2020 musste am 22. März 2020 wegen der Ausbreitung des Corona-Virus kurzfristig ausgesetzt werden. Nun ist es fix: die Steirerinnen und Steirer wählen ihre Gemeinderäte am 28. Juni 2020. Hast du zur Wahlverschiebung Fragen? Hier findest du einige Antworten!

Was muss ich aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen im Wahllokal zu beachten?

Bitte beachte, dass du das Wahllokal mit Mund-Nasenschutz betreten musst und nach Möglichkeit einen eigenen Stift mitbringen sollst. Beides wird aber auch vor Ort ausgegeben, also keine Sorge, falls du deine Maske oder den Stift zuhause vergessen hast! Vor Betreten des Wahllokals sind die Hände zu desinfizieren, auch die Wahlzelle wird regelmäßig gereinigt werden. Für alle Anwesenden gilt der Mindestabstand von einem Meter.

Bitte halte dich auch an die Hinweise oder Anweisungen vor Ort!

Wird das Wahllokal am selben Ort sein wie ursprünglich geplant?

Nein, das muss nicht sein. Die Gemeinde kann aufgrund der Schutzmaßnahmen ein neues Wahllokal aussuchen. Es ist den Gemeinden auch möglich, die Zeiten für die Wahl auszuweiten, damit nicht zu viele Menschen zur gleichen Zeit im Wahllokal sind. Schau bitte in deiner amtlichen Wahlinformation genau nach! Diese bekommst du bis 23. Juni zugeschickt.

Was kann ich tun, wenn ich nicht ins Wahllokal gehen möchte?

Du kannst wie gewohnt auch eine Wahlkarte beantragen. Das ist bereits möglich unter https://www.wahlkartenantrag.at/ oder per Mail bzw. telefonisch bei deiner Gemeinde.

Ich habe bereits mit Wahlkarte gewählt. Was heißt das für mich?

Deine Stimme bleibt gültig. Die bisher eingelangten Wahlkarten werden normal ausgezählt. Du brauchst und kannst nicht noch einmal wählen gehen.

Ich habe meine Wahlkarte bereits vor dem Märztermin bestellt und sie liegt noch unausgefüllt bei mir zu Hause. Was muss ich jetzt tun?

Du kannst mit deiner Wahlkarte wie gewohnt wählen. Sämtliche Wahlunterlagen des alten Termins werden weiterverwendet.

Ich habe meine Stimme bereits am vorgezogenen Wahltag abgegeben. Was heißt das für mich?

Auch die Stimmen vom Vorwahltag bleiben gültig. Du hast also bereits gewählt und kannst nicht noch einmal wählen gehen.

Wird es noch einmal einen vorgezogenen Wahltermin geben?

Nein, denn dieser fand bereits im März statt.

Du hast eine Frage zur verschobenen Wahl, die hier nicht beantwortet wurde? Dann schreib uns! Katrin.uray@beteiligung.st