NATIONALRATSWAHL

29. September 2024

VORLÄUFIGES ENDERGEBNIS INKL. BRIEFWAHL-WAHLKARTEN

Am 29. September 2024 fand die Nationalratswahl in Österreich statt. 

Wahlberechtigt waren alle mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt waren.

Insgesamt 6.346.059 Menschen. 

Abgegebene Stimmen/Wahlbeteiligung: 4.902.460 (77,3 %

Diese Parteien ziehen in den Nationalrat ein: 

  • ÖVP: 1.277.949 (26,3 %)
  • SPÖ: 1.025.753 (21,1 %)
  • FPÖ: 1.403.497 (28,9 %)
  • GRÜNE: 397.679, (8,2 %)
  • NEOS: 442.544 (9,1 %)
Diese Parteien scheitern an der 4-Prozent-Hürde und ziehen deshalb nicht in den Nationalrat ein:
 
  • BIER: 97.804 (2,9 %)
  • BGE: 156 (0,0 %)
  • MFG: 19.697 (0,4 %)
  • LMP: 28.226 (0.6 %)
  • GAZA: 19.309 (0,4 %)
  • KPÖ: 115.695 (2,4 %)
  • KEINE: 27.707 (0,6 %)
 
  • ÖVP 51 Mandate
  • SPÖ 41 Mandate
  • FPÖ 57 Mandate
  • GRÜNE 16 Mandate
  • NEOS 18 Mandate

Quelle: Bundesministerium für Inneres

Die wichtigsten Infos rund um die Nationalratswahl im Vorfeld der Wahl.

AUF EINEN BLICK

Sonntag, 29. September 2024 im Wahllokal oder mit Wahlkarte – diese kann noch bis Mittwoch, 25. September 2024 bei deiner Gemeinde oder online beantragt werden.

Alle mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.

Persönlich im Wahllokal, mit Wahlkarte oder per Briefwahl.

ÖVP | SPÖ | FPÖ | GRÜNE | NEOS | BIER | MFG* | BGE | LMP | GAZA* | KPÖ  | KEINE

*nicht bundesweit wählbar

Mit deinem Stimmrecht hast du die Möglichkeit, deine Zukunft mitzugestalten.

Die Entscheidungen, die heute getroffen werden, beeinflussen dein Leben morgen. Ob es um Bildung, Klima oder Arbeitsmarkt geht – durch Wahlen kannst du mitentscheiden, welche Themen Priorität haben.

WORUM GEHT'S BEI DER NATIONALRATSWAHL?

Am 29. September 2024 finden zum 28. Mal in Österreich Nationalratswahlen statt. 

Der Nationalrat ist die erste und wichtigste Kammer des österreichischen Parlaments (die zweite ist der Bundesrat). 

Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete, die die Interessen ihrer Wähler:innen dort vertreten. 

Wie viele Abgeordnete von welcher Partei in den Nationalrat ziehen dürfen, hängt vom Ergebnis der Nationalratswahl ab (= Anzahl der Mandate).  

Die Wahl zum Nationalrat erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Das bedeutet, dass die Sitze im Nationalrat nach dem prozentualen Anteil der Stimmen, die jede Partei erhält, verteilt werden.

Österreich ist in einen Bundeswahlkreis (das ganze Land), neun Landeswahlkreise (die Bundesländer) und 39 Regionalwahlkreise unterteilt. In jedem Wahlkreis gibt es eine bestimmte Anzahl von Sitzen, die auf Basis der letzten Volkszählung aus dem Jahr 2021 vergeben werden.

Die Sitze werden in drei Schritten verteilt: zuerst in den Regionalwahlkreisen, dann in den Landeswahlkreisen und schließlich auf Bundesebene.

Damit eine Partei in den Nationalrat kommt, braucht sie entweder ein Direktmandat in einem Wahlkreis oder mindestens vier Prozent der Stimmen landesweit (= 4-Prozent-Hürde).

Bei der Angelobung schwören alle Nationalratsabgeordneten, dass sie die österreichische Verfassung und alle Gesetze achten und ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen werden. 

Zu den wichtigsten Aufgaben des Nationalrats zählen: 

  • (gemeinsam mit dem Bundesrat) Beschluss von Gesetzen, die in ganz Österreich gelten (z.B. Bildungsgesetze, Arbeitsrecht, Sicherheitsgesetze, usw.) 
  • Kontrolle der Arbeit der Regierung 
  • Einbringen politischer Anliegen an die Regierung 
  • Kontrolle der Haushaltsführung (= Budget) 
  • Transparenz von politischen Prozessen und Entscheidungen 

Spätestens nach 5 Jahren endet eine Gesetzgebungsperiode und es finden Nationalratswahlen statt. Der Nationalrat kann sich auch schon früher selbst auflösen, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten dafür stimmt.  

Damit eine Partei im Nationalrat vertreten ist, muss sie bei der Nationalratswahl mindestens 4% der gültigen Stimmen erhalten haben.  

Um eine Regierung bilden zu können, braucht man mindestens 50% der Stimmen des Nationalrats. Meist ist es die Ausnahme, dass eine Partei mehr als 50% der Stimmen bei der Nationalratswahl erhält (also über eine so genannte „absolute Mehrheit“ im Nationalrat verfügt). Daher müssen sich die Parteien zusammenschließen, um gemeinsam mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Nationalrat zu stellen (= sie bilden eine „Koalition“). 

Die Parteien, die zusammenarbeiten und so eine Koalition bilden, stellen auch die Mitglieder der Regierung (also den/die Bundeskanzler:in, Vizekanzler:in und die Minister:innen). Der Bundespräsident beauftragt zur Regierungsbildung. Die regierenden Parteien erarbeiten Gesetzesvorschläge, die dann im Nationalrat diskutiert, eventuell abgeändert und beschlossen bzw. abgelehnt werden. Der Großteil der vom Nationalrat beschlossenen Gesetze geht auf Vorlagen der Bundesregierung zurück. Gesetzesanträge können aber beispielsweise auch von (mind. fünf) Abgeordneten, vom Bundesrat oder von einem Volksbegehren initiiert werden.

Die anderen Parteien, die nicht in der Regierung sind, zählen zur „Opposition“. Die Hauptaufgabe der Opposition ist es, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, kritisch zu betrachten und Alternativen vorzuschlagen. 

Der Nationalrat setzt sich aktuell aus fünf Parteien zusammen. ÖVP (71 Mandate) – SPÖ (40 Mandate) – FPÖ (30 Mandate) – GRÜNE (26 Mandate) – NEOS (15 Mandate). 

Bei der letzten Wahl im Jahr 2019 zogen fünf Parteien in den Nationalrat ein. Eine Abgeordnete gehört keiner Partei mehr an und sitzt daher als “wilde Abgeordnete” im Nationalrat.

Aktueller Sitzplan des Nationalrats

Wahlergebnisse 2019

Weitere Informationen findest du hier:

Politik-Lexikon

Demokratiewebstatt

WEN KANN ICH WÄHLEN?

Hier findest du einen Überblick über alle Parteien, die du bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 wählen kannst.

Als Orientierungshilfe können dich Tools wie Wahlkabine.at unterstützen. Nützliche Informationen gibt es auch im Na LOGO! Podcast zum Thema Meinungsbildung. Auf Jugendportal.at findest du außerdem Steckbrief-Interviews mit allen Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten. 

Karl Nehammer – Die Volkspartei

Partei-Infos

  • Spitzenkandidat: Karl Nehammer (51 Jahre)
  • Slogan: Für unser Land
  • Link zum Wahlprogramm: Der Österreichplan

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Ja, mit Regierungsbeteiligung (Bundeskanzler).

Website und Social-Media

Sozialdemokratische Partei Österreichs

Partei-Infos

  • Spitzenkandidat:  Andreas Babler, MSc (51 Jahre)
  • Slogan: Mit Herz + Hirn für Österreich
  • Link zum Wahlprogramm: 24 Ideen für Österreich

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Ja, die SPÖ ist in der Opposition vertreten.

Website und Social-Media

Freiheitliche Partei Österreichs

Partei-Infos

  • Spitzenkandidat: Herbert Kickl (55 Jahre)
  • Slogan: Der Einzige auf eurer Seite
  • Link zum Parteiprogramm: Österreich zuerst

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten? 

Ja, in der Opposition.

Website und Social-Media

Die Grünen – Die Grüne Alternative

Partei-Infos

  • Spitzenkandidat: Mag. Werner Kogler (62 Jahre)
  • Slogan: Wähl, als gäb’s ein Morgen
  • Link zum Parteiprogramm: Unsere Themen

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Ja, mit Regierungsbeteiligung (Vizekanzler).

Website und Social-Media

NEOS – Die Reformkraft für dein neues Österreich

Partei-Infos

  • Spitzenkandidatin: Mag. Beate Meinl-Reisinger (46 Jahre)
  • Wahlslogan: Bereit wie nie zuvor
  • Link zum Parteiprogramm:  Programm

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Ja, in der Opposition.

Website und Social-Media

Die Bierpartei

Partei-Infos

  • Spitzenkandidat: Dr. Dominik Wlazny (37 Jahre)
  • Slogan: Bin In Einer Reformbewegung / Red’ ma drüber
  • Link zum Parteiprogramm:  Entpolitisierung der Politik

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Nein.

Website und Social-Media

MFG – Menschen Freiheit Grundrechte*

Partei-Infos

  • Spitzenkandidat: Joachim Herbert Aigner (48 Jahre)
  • Wahlslogan: Weiter wie bisher? #Sicha Ned!
  • Link zum Parteiprogramm:  Parteiprogramm

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Nein.

Website und Social-Media

*Diese Partei tritt nicht in allen Bundesländern an.

Die Gelben

Partei-Infos

  • Spitzenkandidat: Dr. Martin Gollner (56 Jahre)
  • Slogan: Das Beste für alle!

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Nein.

Website und Social-Media

*Diese Partei tritt nicht in allen Bundesländern an.

Liste Madeleine Petrovic

Partei-Infos

  • Spitzenkandidatin: MMag. Dr. Madeleine Petrovic (68 Jahre)
  • Slogan: Demokratie – Menschenrechte – Party-zipation
  • Link zum Parteiprogramm: Unsere Politik

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Nein.

Website und Social-Media

Liste GAZA – Stimmen gegen Völkermord*

Partei-Infos

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) verteten?

Nein.

Website und Social-Media

*Diese Partei tritt nicht in allen Bundesländern an.

Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus

Partei-Infos

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Nein.

Website und Social-Media

Keine von denen 

Partei-Infos

  • Spitzenkandidat: Fayad Arya Mulla-Khalil (43 Jahre)
  • Slogan: Welche Partei vertritt dich?
  • Link zum Parteiprogramm: Warum Keine?

Derzeit im Nationalrat (Wahl 2019) vertreten?

Nein.

Website und Social-Media

WER DARF WÄHLEN?

Bei der Nationalratswahl 2024 darfst du wählen, wenn …

  • … du die ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT hast UND
  • … du am Wahltag (= 29. September 2024) MINDESTENS 16 JARHE ALT bist. 

WIE KANN ICH WÄHLEN?

Um bei der Nationalratswahl 2024 zu wählen, hast du zwei Möglichkeiten:

ENTWEDER: AM SONNTAG INS WAHLLOKAL!

“Klassisch” zu wählen heißt, am Tag der Wahl in dein Wahllokal zu gehen und dort deine Stimme abzugeben. 

So funktioniert’s:

Einige Wochen vor der Wahl erhältst du per Post die Amtliche Wahlinformation. Hier erfährst du, wo sich dein Wahllokal befindet und wann es geöffnet hat. 

Lies dir die Wahlinformation durch, hebe sie bis zum Wahltag auf und nimm sie ins Wahllokal mit!

(HINWEIS: Amtliche Wahlinformation verloren? Du kannst natürlich trotzdem wählen gehen!) 

Zur Wahl musst du unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen. Dies kann ein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein sein. Mit dem Ausweis wird im Wahllokal überprüft, dass es sich tatsächlich um deine Person handelt.

Nimm zur Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis mit! 

Nun geht es ab ins Wahllokal. Dir ist ein ganz bestimmtes Wahllokal zugeordnet. Ohne Wahlkarte kannst du nur in diesem deine Stimme abgeben. Wo sich dein Wahllokal befindet, steht in der amtlichen Wahlinformation. 

Ab in dein Wahllokal! 
(ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal hat zu den gleichen Zeiten geöffnet!) 

In deinem Wahllokal sitzt eine Wahlkommission. Das sind Personen, die verantwortlich für den Ablauf der Wahl in deinem Wahllokal sind. Hier meldest du dich mit der amtlichen Wahlinformation und deinem Lichtbildausweis an (ohne amtliche Wahlinformation kannst du – wie gesagt – trotzdem wählen!). Du erhältst den Stimmzettel und ein leeres Kuvert. Die Wahlkommission trägt in eine Liste ein, dass du zur Wahl gekommen bist. Somit wird gesichert, dass jede Person bei der Wahl nur einmal wählt. 

Melde dich bei der Wahlkommission zur Wahl an! 

Nun kannst du mit dem Stimmzettel und dem Kuvert in eine freie Wahlkabine gehen. Dort kannst du geheim deine Wahl treffen. Falte anschließend den Stimmzettel und stecke ihn ins Kuvert. 

Gültig ist deine Stimme nur, wenn man eindeutig erkennen kann, wen du gewählt hast. 

Das bedeutet, dass du nicht nur mit dem klassischen X wählen kannst, sondern zum Beispiel auch mit einem *, + oder #. Theoretisch könntest du auch jede Partei durchstreichen, die du nicht wählen möchtest.

Muster-Stimmzettel

Du kannst neben einer Partei auch zusätzlich Vorzugsstimmen vergeben. 

Alle Infos dazu gibt’s hier

Gehe aus der Wahlkabine und stecke das Kuvert mit dem Stimmzettel in die Wahlurne. Diese befindet sich meist in der Nähe der Wahlkommission. In der Wahlurne werden alle Stimmzettel gesammelt. 

Wirf das Kuvert mit dem Stimmzettel in die Wahlurne! 

 

Wenn du weißt, dass du am Wahltag (29. September 2024) keine Zeit haben wirst oder du aus einem anderen Grund dein Wahllokal nicht besuchen kannst (z.B. Auslandsaufenthalt), hast du die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte zu wählen.

Eine Wahlkarte kannst du ab sofort bis 4 Tage vor der Wahl schriftlich bei deiner Gemeinde oder in vielen Gemeinden auch online auf www.wahlkartenantrag.at beantragen

Wenn du persönlich zu deiner Gemeinde gehst, kannst du bis 2 Tage vor der Wahl eine Wahlkarte checken.

(WICHTIG: Lichtbildausweis mitnehmen!)  

Wenn du deine Wahlkarte schriftlich beantragt hast, erhältst du sie mit der Post.

(HINWEIS: Du musst sie persönlich entgegennehmen!)

Holst du sie dir persönlich in deiner Gemeinde, dann kannst du sie gleich mitnehmen. 

Wahlkartenkuvert, Stimmzettel und kleines Kuvert auspacken. 

Mach dein Kreuz! 

WICHTIG: Du bist dazu aufgefordert, deine Stimme persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen. Dies garantierst du später mit deiner Unterschrift auf der Wahlkarte!

Gültig ist deine Stimme, wenn man eindeutig erkennen kann, wen du gewählt hast. Das bedeutet, dass du nicht nur mit dem klassischen X wählen kannst, sondern zum Beispiel auch mit einem *, + oder #. Theoretisch könntest du auch jede Partei durchstreichen, die du nicht wählen möchtest …

Du kannst neben einer Partei auch zusätzlich Vorzugsstimmen vergeben.

MEHR INFOS ZUR VORZUGSSTIMME

Stimmzettel in kleines Kuvert geben und Kuvert zukleben. 

Kleines, verschlossenes Kuvert in das Wahlkartenkuvert geben und Wahlkarte unterschreiben. Mit deiner Unterschrift garantierst du, dass du den Stimmzettel persönlich, geheim und unbeeinflusst ausgefüllt hast. 

Du hast zwei Möglichkeiten: 

1. Ab die Post! Wahlkarte zum nächsten Briefkasten bringen – gratis und ab dem Zeitpunkt möglich, an dem du die Wahlkarte erhalten hast. Damit deine Stimme ganz sicher mitgezählt wird, musst du sie bis spätestens Freitagfrüh, besser noch Donnerstag vor dem Wahltag (also dem 26.09.2024) in den Briefkasten geworfen haben! 

2. Ab ins Wahllokal! Du kannst am Wahltag die ausgefüllte Wahlkarte in ein Wahllokal bringen. 

(ACHTUNG! Das ist nicht in jedem Wahllokal möglich! In jeder Gemeinde gibt es jedoch mindestens ein Wahllokal, das Wahlkarten annimmt.)

UND WENN ICH JETZT DOCH ZEIT HAB?

Wenn du schon eine Wahlkarte beantragt hast, kannst du natürlich trotzdem auch in deinem Wahllokal wählen! 

WICHTIG: Bring die Wahlkarte unverklebt und nicht ausgefüllt in dein Wahllokal mit – ohne die leere Wahlkarte darfst du deine Stimme nicht mehr abgeben!

ODER: WÄHLEN MIT WAHLKARTE.

WIE KANN ICH EINE VORZUGSSTIMME VERGEBEN?

Vor jeder Wahl erstellt jede Partei eine Liste mit Politiker:innen. Je weiter vorne eine Person aufgelistet ist, desto wahrscheinlicher ist ihr Einzug in den Nationalrat.

Abhängig wie viele Stimmen eine Partei erhält, werden ihr Sitze im Nationalrat zugeteilt (= Mandate). Wenn dann zum Beispiel eine Partei acht Mandate bei der Wahl erhält, ziehen (normalerweise) die ersten acht Personen von der Liste für die Partei in den Nationalrat ein. Indem du einer Person eine Vorzugsstimme gibst, kannst du die Reihenfolge auf den Listen beeinflussen.

WICHTIG: Du kannst, musst aber keine Vorzugsstimme vergeben! 

Bei der Nationalratswahl wird Österreich in 9 Landeswahlkreise (die Bundesländer) und 39 Regionalwahlkreise eingeteilt. Die Steiermark besteht aus vier Regionalwahlkreisen. Zusätzlich zu deiner Stimme für eine Partei/Liste hast du bei der Nationalratswahl die Möglichkeit, bis zu drei Vorzugsstimmen zu vergeben: 

  • Vorzugsstimme auf der Bundesparteiliste 
  • Vorzugsstimme auf der Landesparteiliste 
  • Vorzugsstimme auf der Regionalparteiliste 

Erhält eine Person von der Bundes-, Landes- oder Regionalparteiliste genügend Vorzugsstimmen, zieht sie automatisch in den Nationalrat ein. Das ist jedoch gar nicht so leicht: Personen von der Bundesparteiliste müssen dafür österreichweit mindestens 7% der gültigen Stimmen (als Vorzugsstimme) erhalten, Personen der Landesparteiliste benötigen mindestens 10% der Stimmen in ihrem Landeswahlkreis und Personen von der Regionalparteiliste müssen mindestens 14% der gültigen Stimmen in ihrem Regionalwahlkreis erhalten. 

Wie schon erwähnt, kannst du bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben (eine auf der Bundesparteiliste, eine auf der Landesparteiliste und eine auf der Regionalparteiliste).  

  • Vorzugsstimmen auf Bundes- und Landesebene: In der Wahlkabine ist eine Liste mit der Bundes- und Landesparteiliste ausgehängt. Möchtest du eine Vorzugsstimme vergeben, schreib den Familiennamen (oder die Listennummer) jener Person in das jeweilige Feld am Stimmzettel. (Hinweis: Wählst du mit Wahlkarte erhältst du zusätzlich zur Wahlkarte und dem Stimmzettel eine Liste mit allen Personen, die auf Bundes- und Landeswahlliste stehen, zugeschickt) 
  • Vorzugsstimme auf Regionalebene: Kreuze den Kreis links neben dem Namen der Person an. 

ACHTUNG! Eine Vorzugsstimme ist nur dann gültig, wenn die Personen jener Partei angehören, die du gewählt hast. Grundsätzlich gilt: “Gewählte Partei sticht Vorzugsstimme”. Das bedeutet: Ist deine Vorzugsstimme zwar ungültig (z.B. weil die Person einer anderen Partei angehört), jedoch eindeutig zu erkennen, welche Partei du wählen wolltest, ist die Stimme für die Partei trotzdem gültig.