GEMEINDERATSWAHL
23. März 2025
AUF EINEN BLICK
Sonntag, 23. März 2025 im Wahllokal oder mit Wahlkarte – diese kann bei deiner Gemeinde oder online beantragt werden.
Alle mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind UND ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, in der die Wahl stattfindet.
Bei dieser Wahl wird in allen steirischen Gemeinden, außer in Graz, gewählt.
Persönlich im Wahllokal, mit Wahlkarte oder per Briefwahl.
Du kannst zwischen verschiedenen Parteien, manchmal auch unabhängigen Listen wählen. Wer genau zur Wahl steht, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Mit deinem Stimmrecht hast du die Möglichkeit, deine Zukunft mitzugestalten.
Die Entscheidungen, die heute getroffen werden, beeinflussen dein Leben morgen. Ob es um Freizeiteinrichtungen, Sportangebote oder Jugendprojekte geht – bei der Gemeinderatswahl kannst du mitentscheiden, welche Themen in deiner Gemeinde wichtig sind.
WORUM GEHT'S BEI DER GEMEINDERATSWAHL?
Am 23. März 2025 finden in allen steirischen Gemeinden, außer in Graz, die Gemeinderatswahlen statt.
GEMEINDERAT
Der Gemeinderat ist das Parlament der Gemeinde.
Die Abgeordneten des Gemeinderats werden Gemeinderät:innen genannt. Sie vertreten die Interessen der Bürger:innen.
Die Gemeinderät:innen werden von Parteien in den Gemeinderat gesendet. Wie viele Plätze (=Mandate) eine Partei im Gemeinderat bekommt, hängt davon ab, wie viele Stimmen sie bei der Gemeinderatswahl bekommen hat.
In manchen Gemeinden kandidieren sogenannte Namenslisten. Diese Listen tragen nicht den Namen einer politischen Partei, sondern z.B. den Namen der Spitzenkandidatin oder des Spitzenkandidaten.
Die Gesamtzahl der Gemeinderät:innen im Gemeinderat richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Kleine Orte haben 9 Gemeinderät:innen. In größeren Gemeinden in der Steiermark können es bis zu 31 sein. (In Graz gibt es eine Ausnahme: Dort sind es 48 Gemeinderät:innen)
BÜRGERMEISTER:IN
Bürgermeister:innen sind die politischen Spitzen der Gemeinden. In der Steiermark werden die Bürgermeister:innen vom Gemeinderat gewählt.
GEMEINDEVORSTAND
Der Gemeindevorstand (in Städten wird er Stadtsenat oder Stadtrat genannt) ist so etwas wie die Regierung einer Gemeinde. Er besteht aus Bürgermeister:in, Vizebürgermeister:in und Gemeindekassier:in. Je nach Größe der Gemeinde kommen noch weitere Vorstandsmitglieder dazu. Die Mitglieder des Gemeindevorstands werden vom Gemeinderat gewählt.
In Stadtgemeinden werden die Mitglieder des Gemeindevorstands Stadträt:innen genannt. Gemeindekassier:innen werden als Finanzreferent:innen bezeichnet.
WAHLSYSTEM
Die Sitze im Gemeinderat werden nach dem Prozentanteil der Stimmen verteilt, die jede Partei bei den Wahlen erhalten hat. Dieses Wahlsystem nennt man Verhältniswahl. In der Steiermark wählst du also Parteien, die später im Gemeinderat sitzen sollen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird dann von den Gemeinderät:innen in einer sogenannten konstituierenden Sitzung gewählt.
AUFGABEN
Der Gemeinderat ist für alle politischen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig.
Außerdem verwaltet er das Budget einer Gemeinde und trifft Entscheidungen, wofür das Geld ausgegeben wird.
Im Gemeinderat wird z.B. über größere Projekte wie die Errichtung von Sportplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendzentren oder Radwegen entschieden. Außerdem ist der Gemeinderat für die Raumplanung (also z.B. die Festlegung, wo Wohngebiete entstehen) und für die Klima- und Umweltschutzmaßnahmen in der Gemeinde zuständig.
AMTSZEIT
Alle fünf Jahre finden Gemeinderatswahlen in der Steiermark statt. Der genaue Zeitpunkt der Wahlen wird von der Landesregierung festgelegt. Damit möglichst viele Personen Zeit haben, zur Wahl zu gehen, findet die Wahl immer an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag statt.
WEITERE INFOS
WEN KANN ICH WÄHLEN?
Du kannst Parteien oder Listen wählen, die sich um einen Sitz im Gemeinderat beworben haben.
Die Namen der Parteien können entweder so heißen, wie jene die du vielleicht schon von der Nationalratswahl oder Landtagswahl kennst. Oft tragen die kandidierenden Listen aber auch den Namen ihrer Spitzenkandidatin oder ihres Spitzenkandidaten.
In manchen Gemeinden kandidieren außerdem unabhängige Listen. Damit sind Personen gemeint, die sich zusammengeschlossen haben, um gemeinsam zur Wahl anzutreten und die zu keiner politischen Partei gehören. Manchmal tragen auch diese Listen den Namen der Spitzenkandidat:innen.
Neben den antretenden Parteien/Listen kannst du zusätzlich auch eine Vorzugsstimme vergeben.
WIE KANN ICH EINE VORZUGSSTIMME VERGEBEN?
Vor jeder Wahl erstellt jede Partei eine Liste mit Kandidat:innen. Je weiter vorne eine Person auf der Kandidat:innen-Liste steht, desto wahrscheinlicher ist ihr Einzug in den Gemeinderat.
Abhängig davon, wie viele Stimmen eine Partei erhält, werden ihr Sitze im Gemeinderat zu geteilt (=Mandate). Wenn dann zum Beispiel eine Partei drei Mandate bei der Wahl erhält, ziehen (normalerweise) die ersten drei Personen von dieser Kandidat:innen-Liste für die Partei in den Gemeinderat ein. Indem du einer Person eine Vorzugsstimme gibst, kannst du die Reihenfolge beeinflussen.
WICHTIG: Du kannst, musst aber keine Vorzugsstimme vergeben!
In der Wahlkabine findest du eine Liste mit den Namen und der Reihung innerhalb der Parteien.
Möchtest du eine Vorzugsstimme vergeben, schreib den Familiennamen (oder die Listennummer) der Person, die deine Vorzugsstimme bekommen soll, in das jeweilige Feld am Stimmzettel.
ACHTUNG! Eine Vorzugsstimme ist nur dann gültig, wenn die Person jener Partei angehört, die du gewählt hast. Grundsätzlich gilt: „Gewählte Partei sticht Vorzugsstimme“. Das bedeutet: Deine Vorzugsstimme ist ungültig, wenn sie einer Person einer anderen Partei angehört, als jener die du gewählt hast. Deine Stimme für die Partei bleibt aber gültig.
WER DARF WÄHLEN?
Bei der Gemeinderatswahl darfst du wählen, wenn …
- … du die STAATSBÜRGERSCHAFT EINES EU-MITGLIEDSTAATES hast UND
- … du in der Gemeinde deinen HAUPTWOHNSITZ hast UND
- … du am Wahltag (= 23. März 2025) MINDESTENS 16 JARHE ALT bist.
WIE KANN ICH WÄHLEN?
Um bei der Gemeinderatswahl 2025 zu wählen, hast du zwei Möglichkeiten:
ENTWEDER: AM SONNTAG INS WAHLLOKAL!
“Klassisch” zu wählen heißt, am Tag der Wahl in dein Wahllokal zu gehen und dort deine Stimme abzugeben.
So funktioniert’s:
AMTLICHE WAHLINFORMATION
Einige Wochen vor der Wahl erhältst du per Post die Amtliche Wahlinformation. Hier erfährst du, wo sich dein Wahllokal befindet und wann es geöffnet hat.
Lies dir die Wahlinformation durch, hebe sie bis zum Wahltag auf und nimm sie ins Wahllokal mit!
(HINWEIS: Amtliche Wahlinformation verloren? Du kannst natürlich trotzdem wählen gehen!)
LICHTBILDAUSWEIS
Zur Wahl musst du unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen. Dies kann ein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein sein. Mit dem Ausweis wird im Wahllokal überprüft, dass es sich tatsächlich um deine Person handelt.
Nimm zur Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis mit!
ZUM WAHLLOKAL
Nun geht es ab ins Wahllokal. Dir ist ein ganz bestimmtes Wahllokal zugeordnet. Ohne Wahlkarte kannst du nur in diesem deine Stimme abgeben. Wo sich dein Wahllokal befindet, steht in der amtlichen Wahlinformation.
Ab in dein Wahllokal!
(ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal hat zu den gleichen Zeiten geöffnet!)
WAHLKOMMISSION
In deinem Wahllokal sitzt eine Wahlkommission. Das sind Personen, die verantwortlich für den Ablauf der Wahl in deinem Wahllokal sind. Hier meldest du dich mit der amtlichen Wahlinformation und deinem Lichtbildausweis an (ohne amtliche Wahlinformation kannst du – wie gesagt – trotzdem wählen!). Du erhältst den Stimmzettel und ein leeres Kuvert. Die Wahlkommission trägt in eine Liste ein, dass du zur Wahl gekommen bist. Somit wird gesichert, dass jede Person bei der Wahl nur einmal wählt.
Melde dich bei der Wahlkommission zur Wahl an!
WAHLKABINE
Nun kannst du mit dem Stimmzettel und dem Kuvert in eine freie Wahlkabine gehen. Dort kannst du geheim deine Wahl treffen. Falte anschließend den Stimmzettel und stecke ihn ins Kuvert.
Gültig ist deine Stimme nur, wenn man eindeutig erkennen kann, wen du gewählt hast.
Das bedeutet, dass du nicht nur mit dem klassischen X wählen kannst, sondern zum Beispiel auch mit einem *, + oder #. Theoretisch könntest du auch jede Partei durchstreichen, die du nicht wählen möchtest.
Du kannst neben einer Partei auch zusätzlich eine Vorzugsstimme vergeben.
WAHLURNE
Gehe aus der Wahlkabine und stecke das Kuvert mit dem Stimmzettel in die Wahlurne. Diese befindet sich meist in der Nähe der Wahlkommission. In der Wahlurne werden alle Stimmzettel gesammelt.
Wirf das Kuvert mit dem Stimmzettel in die Wahlurne!
ODER: WÄHLE MIT WAHLKARTE.
Wenn du weißt, dass du am Wahltag (23. März 2025) keine Zeit haben wirst oder du aus einem anderen Grund dein Wahllokal nicht besuchen kannst (z.B. Auslandsaufenthalt), hast du die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte zu wählen.
WAHLKARTE BEANTRAGEN
Eine Wahlkarte kannst du bis 4 Tage vor der Wahl schriftlich bei deiner Gemeinde oder in vielen Gemeinden auch online auf www.wahlkartenantrag.at beantragen.
Wenn du persönlich zu deiner Gemeinde gehst, kannst du dir bis 2 Tage vor der Wahl eine Wahlkarte abholen.
(WICHTIG: Lichtbildausweis mitnehmen!)
WAHLKARTE ENTGEGENNEHMEN
Wenn du deine Wahlkarte schriftlich beantragt hast, erhältst du sie mit der Post.
(HINWEIS: Du musst sie persönlich entgegennehmen!)
Holst du sie dir persönlich in deiner Gemeinde, dann kannst du sie gleich mitnehmen. Wenn du möchtest kannst sie auch gleich vor Ort ausfüllen und abgeben.
WAHLKARTE AUSPACKEN
Wahlkartenkuvert, Stimmzettel und kleines Kuvert auspacken.
STIMME ABGEBEN
Mach dein Kreuz!
WICHTIG: Du bist dazu aufgefordert, deine Stimme persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen. Dies garantierst du später mit deiner Unterschrift auf der Wahlkarte!
Gültig ist deine Stimme, wenn man eindeutig erkennen kann, wen du gewählt hast.
Du kannst neben einer Partei auch zusätzlich eine Vorzugsstimme vergeben.
WAHLKARTE FERTIGSTELLEN
Kleines, verschlossenes Kuvert in das Wahlkartenkuvert geben und Wahlkarte unterschreiben. Mit deiner Unterschrift garantierst du, dass du den Stimmzettel persönlich, geheim und unbeeinflusst ausgefüllt hast.
WAHLKARTE ABGEBEN
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Ab die Post! Wahlkarte zum nächsten Briefkasten bringen – gratis und ab dem Zeitpunkt möglich, an dem du die Wahlkarte erhalten hast. Damit deine Stimme ganz sicher mitgezählt wird, musst du sie bis spätestens Freitagfrüh, besser noch Donnerstag vor dem Wahltag in den Briefkasten geworfen haben!
2. Ab ins Wahllokal! Du kannst am Wahltag die ausgefüllte Wahlkarte in ein Wahllokal bringen.
Video: Wählen mit Wahlkarte
UND WENN ICH JETZT DOCH ZEIT HABE?
Wenn du schon eine Wahlkarte beantragt hast, kannst du natürlich trotzdem auch in deinem Wahllokal wählen!
Bring die Wahlkarte unverklebt und nicht ausgefüllt in dein Wahllokal und übergib sie im Wahllokal dem oder der Wahlleiter:in.
Du kannst die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte am Wahltag auch in deinem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgeben.
WICHTIG: Ohne die Wahlkarte darfst du deine Stimme nicht mehr abgeben!
WIE FINDE ICH DIE RICHTIGE WAHL FÜR MICH?
INFORMIERE DICH
Finde heraus, welche Parteien, Listen und Personen in deiner Gemeinde zu Wahl stehen. Lies ihre Programme und informiere dich über ihre Ziele und Pläne.
MACH DIR KLAR, WAS DIR WICHTIG IST
Überlege, welche Themen dir persönlich am Herzen liegen und überprüfe, wer deine Interessen am besten vertritt.
BESUCHE VERANSTALTUNGEN
Nimm, wenn möglich, an öffentlichen Wahlveranstaltungen, Podiumsdiskussionen oder Infoabenden, wie den ALT GENUG Polit-Talk teil, um die Kandidat:innen direkt kennenzulernen und ihre Ansichten besser zu verstehen.
NUTZE VERSCHIEDENE INFO-QUELLEN
Lies Nachrichten, scroll durch Social Media und hol dir Infos aus verschiedenen Quellen, um unterschiedliche Sichtweisen und Meinungen kennenzulernen.
REDE MIT ANDEREN
Sprich mit Freund:innen, Familie oder Leuten, die du kennst. Der Austausch kann dir helfen, Dinge aus anderen Blickwinkeln zu sehen oder deine Meinung zu festigen.
BLEIB DIR TREU
Triff eine Wahlentscheidung, die zu deinen persönlichen Werten und Überzeugungen passt. Falls keine Partei ganz genau zu dir passt, wähle die Partei, die deine Interessen am ehesten vertritt!