LANDTAGSWAHL

24. November 2024

AMTLICHES ENDERGEBNIS

Am 24. November 2024 fand in der Steiermark die Landtagswahl statt. 

Wahlberechtigt waren alle mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt waren und ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben. 

Insgesamt 941.509 Menschen. 

Wahlbeteiligung: 70,8 %

Diese Parteien ziehen in den Landtag ein: 

  • FPÖ: 230.282 (34,76 %)
  • ÖVP: 177.580 (26,81%)
  • SPÖ: 141.517 (21,36%)
  • GRÜNE: 40.870 (6,17%)
  • NEOS:  39.761 (6,00%)
  • KPÖ: 29.595 (4,47%)
 
Diese Parteien haben kein Grundmandat erreicht und ziehen deshalb nicht in den Landtag ein:
 
  • DNA: 1.634 (0,25%)
  • KFG: 606 (0,09%)
  • MFG: 552 (0,08%)
  • FPÖ 17 Mandate
  • ÖVP 13 Mandate
  • SPÖ 10 Mandate
  • GRÜNE 3 Mandate
  • NEOS 3 Mandate
  • KPÖ: 2 Mandate

Quelle: Land Steiermark

Die wichtigsten Infos rund um die Landtagswahl im Vorfeld der Wahl.

AUF EINEN BLICK

Sonntag, 24. November 2024 im Wahllokal oder mit Wahlkarte – diese kann bei deiner Gemeinde oder online beantragt werden.

Alle mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind UND ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.

Persönlich im Wahllokal, mit Wahlkarte oder per Briefwahl.

ÖVP | SPÖ | FPÖ | GRÜNE | KPÖ | NEOS | DNA* | KFG* |MFG*

*Diese Parteien treten nur im Wahlkreis 1 Graz und Graz-Umgebung an. 

Mit deinem Stimmrecht hast du die Möglichkeit, deine Zukunft mitzugestalten.

Die Entscheidungen, die heute getroffen werden, beeinflussen dein Leben morgen. Ob es um Bildung, Klima oder Arbeitsmarkt geht – durch Wahlen kannst du mitentscheiden, welche Themen Priorität haben.

WORUM GEHT'S BEI DER LANDTAGSWAHL?

Am 24. November 2024 finden in der Steiermark die Landtagswahlen statt. 

DER LANDTAG STEIERMARK

Der Landtag ist das Parlament für die Steiermark. Im steirischen Landtag sitzen 48 Landtagsabgeordnete, die die Interessen ihrer Wähler:innen dort vertreten. 

Wie viele Sitze (= Mandate) eine Partei im Landtag hat, hängt vom Ergebnis der Landtagswahl ab. 

Die Landesregierung besteht aus 8 Regierungsmitgliedern, nämlich: 

  • Landeshauptfrau/-mann
  • Landeshauptfrau/-mann-Stellvertreter:in
  • 6 Landesrät:innen

Alle Regierungsmitglieder sind für bestimmte Bereiche (Ressorts) zuständig.

Die Mitglieder der Landesregierung werden von den Landtagsabgeordneten gewählt.

Die Wahl zum Landtag erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Das bedeutet, dass die Sitze im Landtag nach dem prozentualen Anteil der Stimmen, die jede Partei erhält, verteilt werden.

Die Steiermark ist in vier Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise richten sich nach geografischen Grenzen und Einwohner:innenzahlen. Abhängig davon, wie viele Menschen in einem Wahlkreis leben, wird die Anzahl der Vertreter:innen, die als Abgeordnete in den Landtag einziehen dürfen, bestimmt.

Die Kreiswahlvorschläge, also die Listen mit den Kandidat:innen, die im jeweiligen Wahlkreis antreten, stehen für die kommende Landtagswahl bereits fest. 

Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags zählen: 

  • Gesetzgebung
  • Budgethoheit, das heißt er kontrolliert, wofür Geld ausgegeben wird
  • Wahl der Landesregierung
  • Kontrolle der Landesregierung

Alle fünf Jahre finden Landtagswahlen in der Steiermark statt. Entsprechend der steirischen Landesverfassung werden alle fünf Jahre Parteien gewählt, die dann je nach Mandatsstärke 48 Abgeordnete in den Landtag entsenden.

Die Sitzungen des Landtags finden im Sitzungssaal im Landhaus in der Herrengasse 16 in Graz statt. Die Sitzungen finden etwa ein Mal pro Monat statt und sind öffentlich – das heißt: interessierte Personen können vorbeikommen, auf den Zuschauer:innenrängen Platz nehmen und die Sitzung vor Ort verfolgen. Jede Sitzung wird auch per Livestream über die Homepage des Landtags im Internet übertragen .

Die Mitglieder der Landesregierung werden von den Abgeordneten des Landtags Steiermark gewählt. Die Wahl findet bei der ersten Landtagssitzung in der neuen Legislaturperiode (also der ersten Sitzung nach der Wahl) statt. Zuerst werden die Abgeordneten angelobt und danach das Präsidium des Landtags gewählt. Ist das erfolgt, wird die Regierung gewählt. Abhängig von der Mandatszahl einer Partei werden die Regierungssitze auf die Parteien aufgeteilt.

Erreicht eine Partei mehr als 50% der Stimmen, kann sie allein die Regierung stellen und verfügt dann über die „absolute Mehrheit“. Dies ist aber eher die Ausnahme. In der Regel müssen sich mindestens zwei Parteien zusammenschließen, um gemeinsam mehr als die Hälfte der Abgeordneten zu stellen (= sie bilden eine „Koalition). So eine Koalition gab es auch in der Steiermark in den letzten Jahren.

Die Parteien, die zusammenarbeiten und so eine Koalition bilden, stellen auch die Mitglieder der Regierung (also die Landesrät:innen).

Die anderen Parteien, die nicht in der Regierung sind, zählen zur Opposition. Die Hauptaufgabe der Opposition ist es, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, kritisch zu betrachten und Alternativen vorzuschlagen.

Der Landtag setzt sich aktuell aus sechs Parteien zusammen. 

ÖVP  (18 Mandate) –  SPÖ (12 Mandate) – FPÖ (8 Mandate) – GRÜNE (6 Mandate) – KPÖ  (2 Mandate) – NEOS (2 Mandate)

Video: Was ist der Landtag?
Video: Was passiert nach der Landtagswahl?

WEN KANN ICH WÄHLEN?

Hier findest du einen Überblick über alle Parteien, die du bei der Landtagswahl am 24. November 2024 wählen kannst.

Partei-Infos

Derzeit im Landtag (Wahl 2019) vertreten?

Ja, die ÖVP ist in der Landesregierung vertreten.

Website und Social-Media

Partei-Infos

Derzeit im Landtag (Wahl 2019) vertreten?

Ja, die SPÖ ist in der Landesregierung vertreten.

Website und Social-Media

Partei-Infos

Derzeit im Landtag (Wahl 2019) vertreten? 

Ja, in der Opposition.

Website und Social-Media

Partei-Infos

Derzeit im Landtag (Wahl 2019) vertreten?

Ja, in der Opposition.

Website und Social-Media

Partei-Infos

Derzeit im Landtag (Wahl 2019) vertreten?

Ja, in der Opposition.

Website und Social-Media

Partei-Infos

Derzeit im Landtag (Wahl 2019) vertreten?

Ja, in der Opposition.

Website und Social-Media

Partei-Infos

  • Spitzenkandidatin: Maria Hubmer-Mogg 

Derzeit im Landtag (Wahl 2019) vertreten?

Nein.

Website und Social-Media

*Diese Partei tritt nur im Wahlkreis 1 Graz und Umgebung an. 

Partei-Infos

Derzeit im Landtag (Wahl 2019) vertreten?

Nein.

Website und Social-Media

*Diese Partei tritt nur im Wahlkreis 1 Graz und Umgebung an. 

Partei-Infos

Derzeit im Landtag (Wahl 2019) vertreten?

Nein.

Website und Social-Media

*Diese Partei tritt nur im Wahlkreis 1 Graz und Umgebung an. 

Steckbriefe der Spitzenkandidat:innen

Jetzt wird’s persönlich! Wer sind eigentlich die Personen an den Spitzen der kandidierenden Parteien? 

Mit einem Klick auf die Fotos erfährst du mehr! 

WER DARF WÄHLEN?

Bei der Nationalratswahl 2024 darfst du wählen, wenn …

  • … du die ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT hast UND
  • … du in der STEIERMARK deinen HAUPTWOHNSITZ hast UND
  • … du am Wahltag (= 24. November 2024) MINDESTENS 16 JARHE ALT bist. 

WIE KANN ICH WÄHLEN?

Um bei der Landtagswahl 2024 zu wählen, hast du zwei Möglichkeiten:

ENTWEDER: AM SONNTAG INS WAHLLOKAL!

“Klassisch” zu wählen heißt, am Tag der Wahl in dein Wahllokal zu gehen und dort deine Stimme abzugeben. 

So funktioniert’s:

AMTLICHE WAHLINFORMATION

Einige Wochen vor der Wahl erhältst du per Post die Amtliche Wahlinformation. Hier erfährst du, wo sich dein Wahllokal befindet und wann es geöffnet hat. 

Lies dir die Wahlinformation durch, hebe sie bis zum Wahltag auf und nimm sie ins Wahllokal mit!

(HINWEIS: Amtliche Wahlinformation verloren? Du kannst natürlich trotzdem wählen gehen!) 

Zur Wahl musst du unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen. Dies kann ein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein sein. Mit dem Ausweis wird im Wahllokal überprüft, dass es sich tatsächlich um deine Person handelt.

Nimm zur Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis mit! 

Nun geht es ab ins Wahllokal. Dir ist ein ganz bestimmtes Wahllokal zugeordnet. Ohne Wahlkarte kannst du nur in diesem deine Stimme abgeben. Wo sich dein Wahllokal befindet, steht in der amtlichen Wahlinformation. 

Ab in dein Wahllokal! 
(ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal hat zu den gleichen Zeiten geöffnet!) 

In deinem Wahllokal sitzt eine Wahlkommission. Das sind Personen, die verantwortlich für den Ablauf der Wahl in deinem Wahllokal sind. Hier meldest du dich mit der amtlichen Wahlinformation und deinem Lichtbildausweis an (ohne amtliche Wahlinformation kannst du – wie gesagt – trotzdem wählen!). Du erhältst den Stimmzettel und ein leeres Kuvert. Die Wahlkommission trägt in eine Liste ein, dass du zur Wahl gekommen bist. Somit wird gesichert, dass jede Person bei der Wahl nur einmal wählt. 

Melde dich bei der Wahlkommission zur Wahl an! 

Nun kannst du mit dem Stimmzettel und dem Kuvert in eine freie Wahlkabine gehen. Dort kannst du geheim deine Wahl treffen. Falte anschließend den Stimmzettel und stecke ihn ins Kuvert. 

Gültig ist deine Stimme nur, wenn man eindeutig erkennen kann, wen du gewählt hast. 

Das bedeutet, dass du nicht nur mit dem klassischen X wählen kannst, sondern zum Beispiel auch mit einem *, + oder #. Theoretisch könntest du auch jede Partei durchstreichen, die du nicht wählen möchtest.

Du kannst neben einer Partei auch zusätzlich eine Vorzugsstimme vergeben. 

Gehe aus der Wahlkabine und stecke das Kuvert mit dem Stimmzettel in die Wahlurne. Diese befindet sich meist in der Nähe der Wahlkommission. In der Wahlurne werden alle Stimmzettel gesammelt. 

Wirf das Kuvert mit dem Stimmzettel in die Wahlurne! 

ODER: WÄHLE MIT WAHLKARTE.

Wenn du weißt, dass du am Wahltag (24. November 2024) keine Zeit haben wirst oder du aus einem anderen Grund dein Wahllokal nicht besuchen kannst (z.B. Auslandsaufenthalt), hast du die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte zu wählen

 

WAHLKARTE BEANTRAGEN

Eine Wahlkarte kannst du ab sofort bis 4 Tage vor der Wahl schriftlich bei deiner Gemeinde oder in vielen Gemeinden auch online auf www.wahlkartenantrag.at beantragen

Wenn du persönlich zu deiner Gemeinde gehst, kannst du bis 2 Tage vor der Wahl eine Wahlkarte checken.

(WICHTIG: Lichtbildausweis mitnehmen!)

Wenn du deine Wahlkarte schriftlich beantragt hast, erhältst du sie mit der Post.

(HINWEIS: Du musst sie persönlich entgegennehmen!)

Holst du sie dir persönlich in deiner Gemeinde, dann kannst du sie gleich mitnehmen. 

Wahlkartenkuvert, Stimmzettel und kleines Kuvert auspacken. 

Mach dein Kreuz! 

WICHTIG: Du bist dazu aufgefordert, deine Stimme persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen. Dies garantierst du später mit deiner Unterschrift auf der Wahlkarte!

Gültig ist deine Stimme, wenn man eindeutig erkennen kann, wen du gewählt hast. Das bedeutet, dass du nicht nur mit dem klassischen X wählen kannst, sondern zum Beispiel auch mit einem *, + oder #. Theoretisch könntest du auch jede Partei durchstreichen, die du nicht wählen möchtest …

Du kannst neben einer Partei auch zusätzlich eine Vorzugsstimme vergeben.

Kleines, verschlossenes Kuvert in das Wahlkartenkuvert geben und Wahlkarte unterschreiben. Mit deiner Unterschrift garantierst du, dass du den Stimmzettel persönlich, geheim und unbeeinflusst ausgefüllt hast.

Du hast zwei Möglichkeiten: 

1. Ab die Post! Wahlkarte zum nächsten Briefkasten bringen – gratis und ab dem Zeitpunkt möglich, an dem du die Wahlkarte erhalten hast. Damit deine Stimme ganz sicher mitgezählt wird, musst du sie bis spätestens Freitagfrüh, besser noch Donnerstag vor dem Wahltag (also dem 21.11.2024) in den Briefkasten geworfen haben! 

2. Ab ins Wahllokal! Du kannst am Wahltag die ausgefüllte Wahlkarte in ein Wahllokal bringen. 

(ACHTUNG! Das ist nicht in jedem Wahllokal möglich! In jeder Gemeinde gibt es jedoch mindestens ein Wahllokal, das Wahlkarten annimmt.)

Video: Wählen mit Wahlkarte

UND WENN ICH JETZT DOCH ZEIT HAB?

Wenn du schon eine Wahlkarte beantragt hast, kannst du natürlich trotzdem auch in deinem Wahllokal wählen! 

WICHTIG: Bring die Wahlkarte unverklebt in dein Wahllokal mit – ohne die leere Wahlkarte darfst du deine Stimme nicht mehr abgeben!