WIE KANN ICH EINE VORZUGSSTIMME VERGEBEN?

WAS IST EINE VORZUGSSTIMME?

Vor jeder Wahl erstellt jede Partei eine Liste mit Politiker/-innen. Je weiter vorne eine Person aufgelistet ist, desto wahrscheinlicher ist ihr Einzug in den Nationalrat. Abhängig wie viele Stimmen eine Partei erhält, werden ihr Sitze im Nationalrat zugeteilt (= Mandate). Wenn dann zum Beispiel eine Partei 8 Mandate bei der Wahl erhält, ziehen (normalerweise) die ersten acht Personen von der Liste für die Partei in den Nationalrat ein. Indem du einer Person eine Vorzugsstimme gibst, kannst du die Reihenfolge auf den Listen beeinflussen. (HINWEIS: Die Mandatsvergabe nach der Wahl ist eine recht komplizierte Rechenaufgabe. Hier erfährst du, wie die Mandate berechnet werden)

WICHTIG: Du kannst, musst aber keine Vorzugsstimme vergeben!

WELCHE VORZUGSSTIMMEN KANNST DU VERGEBEN UND WAS BEWIRKEN SIE?

Bei der Nationalratswahl wird Österreich in 9 Landeswahlkreise (die Bundesländer) und 39 Regionalwahlkreise eingeteilt. Die Steiermark besteht aus vier Regionalwahlkreisen. Zusätzlich zu deiner Stimme für eine Partei/Liste hast du bei der Nationalratswahl die Möglichkeit, bis zu drei Vorzugsstimmen zu vergeben:

  • Vorzugsstimme auf der Bundesparteiliste
  • Vorzugsstimme auf der Landesparteiliste
  • Vorzugsstimme auf der Regionalparteiliste

Erhält eine Person von der Bundes-, Landes- oder Regionalparteiliste genügend Vorzugsstimmen, zieht sie automatisch in den Nationalrat ein. Das ist jedoch gar nicht so leicht: Personen von der Bundesparteiliste müssen dafür österreichweit mindestens 7% der gültigen Stimmen (als Vorzugsstimme) erhalten, Personen der Landesparteiliste benötigen mindestens 10% der Stimmen in ihrem Landeswahlkreis und Personen von der Regionalparteiliste müssen mindestens 14% der gültigen Stimmen in ihrem Regionalwahlkreis erhalten.

WIE KANNST DU EINE VORZUGSSTIMMEN VERGEBEN?

So sieht ein Stimmzettel bei einer Nationalratswahl aus

Wie schon erwähnt, kannst du bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben (eine auf der Bundesparteiliste, eine auf der Landesparteiliste und eine auf der Regionalparteiliste). 

  • Vorzugsstimmen auf Bundes- und Landesebene: In der Wahlkabine ist eine Liste mit der Bundes- und Landesparteiliste ausgehängt. Möchtest du eine Vorzugsstimme vergeben, schreib den Familiennamen (oder die Listennummer) jener Person in das jeweilige Feld am Stimmzettel. (Hinweis: Wählst du mit Wahlkarte erhältst du zusätzlich zur Wahlkarte und dem Stimmzettel eine Liste mit allen Personen, die auf Bundes- und Landeswahlliste stehen, zugeschickt)
  • Vorzugsstimme auf Regionalebene: Kreuze den Kreis links neben dem Namen der Person an.

ACHTUNG! Eine Vorzugsstimme ist nur dann gültig, wenn die Personen jener Partei angehören, die du gewählt hast. Grundsätzlich gilt: "Gewählte Partei sticht Vorzugsstimme". Das bedeutet: Ist deine Vorzugsstimme zwar ungültig (z.B. weil die Person einer anderen Partei angehört), jedoch eindeutig zu erkennen, welche Partei du wählen wolltest, ist die Stimme für die Partei trotzdem gültig.