WORUM GEHT ES BEI DER BPW 2016?

DAS ÖSTERREICHISCHE STAATSOBERHAUPT

2016 fand zum 13. Mal in der Zweiten Republik eine Bundespräsidentschaftswahl statt. Seit 1951 wird das Staatsoberhaupt direkt durch das Volk gewählt. Erst zum vierten Mal nach 1951, 1986 und 1992 wurde die Wahl des Staatsoberhaupts in einer "Stichwahl" entschieden.

VORAUSSETZUNG

Kandidieren können alle Personen, die mindestens 35 Jahre alt sind und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem benötigt man Unterschriften von 6.000 wahlberechtigten Personen - die sogenannten "Unterstützungserklärungen". Zusätzlich muss man €3.600,- an die Bundeswahlbehörde zahlen, um zur Wahl antreten zu dürfen.

AMTSZEIT & ARBEITSPLATZ

In der österreichischen Verfassung ist festgeschrieben, dass die Amtszeit einer Bundespräsidentin/eines Bundespräsidenten sechs Jahre beträgt. Außerdem kann man als BundespräsidentIn nur einmal wiedergewählt werden. Der Arbeitsplatz - also die Amtsräume der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei - befinden sich in einem Teil der Hofburg in Wien. Den Wohnort bestimmt die Bundespräsidentin/der Bundespräsident selbst.

AMTSINHABER

Bis zum 8. Juli 2016 war Dr. Heinz Fischer österreichischer Bundespräsident. Er wurde am 8. Juli 2004 als Staatsoberhaupt angelobt und im Jahr 2010 wiedergewählt, seine Amtszeit dauerte 12 Jahre. Nachdem laut Verfassung niemand auch nur einen Tag länger als 12 Jahre lang Staatsoberhaupt sein kann, ist dieses Amt zur Zeit unbesetzt (in der Verfassung heißt das "dauernd erledigt").

Die Verfassung legt fest, dass alle Funktionen des Bundespräsidenten bis zur Angelobung des neuen Staatsoberhaupts vom Nationalrats-Präsidium übernommen werden. Dieses setzt sich zur Zeit aus Nationalratspräsidentin Doris Bures, dem zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf und dem Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer zusammen. Den Vorsitz führt Doris Bures - sie vertritt das Kollegium auch in der Öffentlichkeit.

AUFGABEN

Bei der Angelobung muss man als Staatsoberhaupt einen Eid schwören, dass man auf die Verfassung und die Gesetze der Republik Österreich achtet und die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt. 

Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:

  • Ernennung und Entlassung der Bundesregierung
  • Auflösung des Nationalrats und von Landtagen
  • Beurkundung von Gesetzen
  • OberbefehlshaberIn des österreichischen Bundesheeres
  • Vertretung der Republik nach außen

Hinweis: Zwar hat das Nationalratspräsidium bis zur Angelobung von Alexander Van der Bellen die Aufgabe, alle Funktionen des Bundespräsidenten zu übernehmen. Es ist aber in so einem Fall üblich, dass keine Staatsbesuche gemacht oder vergleichbare Repräsentationsaufgaben übernommen werden. Die Verfassung legt außerdem genau fest, dass das Nationalratspräsidium nur mit Stimmenmehrheit entscheiden darf - das bedeutet: Mindestens zwei der drei NationalratspräsidentInnen müssen dafür sein.