WAHLRECHTSGRUNDSÄTZE

Jede Wahl in Österreich ist ...

... allgemein

Das bedeutet, dass du in Österreich ab einem gewissen Alter das Recht hast, zu wählen oder gewählt zu werden - ganz egal ob Mann oder Frau, reich oder arm, religiös oder nicht religiös, usw.

... gleich

Das bedeutet, dass jede und jeder, die/der wahlberechtigt ist, bei einer Wahl genau eine Stimme hat. Jede abgegebene Stimme zählt gleich viel.

... unmittelbar

Die Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt. Mit einer Vorzugsstimme kannst du eine bestimmte Kandidatin/einen bestimmten Kandidaten besonders unterstützen.

... persönlich

Das bedeutet, dass du deine Stimme persönlich abgeben musst. Du darfst niemanden für dich wählen lassen.

... geheim

Das bedeutet, dass niemand sehen darf, wen oder was du gewählt hast. Daher findet die Wahl in der Wahlkabine statt und der Wahlzettel wird in einem Kuvert in die Wahlurne eingeworfen. Auch beim Wählen mit der Wahlkarte wirst du dazu aufgefordert, deine Wahl im Geheimen (im Original-Wortlaut "unbeobachtet") zu treffen.

... frei

Das bedeutet, dass dich beim Wählen niemand unter Druck setzen oder beeinflussen darf. Nur du darfst für dich selbst entscheiden, wen oder was du wählst!

Das Verhältniswahlrecht

Abhängig davon, wie viel Prozent eine Partei bei der Wahl bekommt, wird die Anzahl der Personen, die ihre Interessen im Parlament/Landtag/Gemeinderat vertreten dürfen, bestimmt (= Mandat).
Fast jede Wahl in Österreich hat dies zum Grundsatz (nur die Wahl zur Bundespräsidentin/zum Bundespräsidenten nicht - diese/dieser wird als Person vom Volk gewählt).