WARUM EINE WAHLWIEDERHOLUNG?

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass der zweite Wahlgang der Bundespräsidentschaftswahl 2016 (die so genannte "Stichwahl") in ganz Österreich wiederholt werden muss

Aus folgenden zwei Gründen wurde diese "Erkenntnis" (so wird ein Urteil des VfGH genannt) getroffen:

  • Schlampereien bei der Auszählung: Von 20 Bezirken hat der VfGH die Wahlkartenauszählung geprüft - in 14 Bezirken (in den Bundesländern Steiermark, Tirol, Kärnten, Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich) wurde dabei gegen wesentliche Regeln des Wahlrechts verstoßen. Zum Beispiel wurden Wahlkarten nicht im Beisein aller Mitglieder der Bezirkswahlbehörde geöffnet, sortiert oder ausgezählt. 
  • Ergebnisse wurden bereits vor Wahlschluss weitergegeben: Laut VfGH ist es nicht erlaubt,  jegliche Ergebnisse vor Wahlschluss weiterzugeben - zum Beispiel an Medien. Dies ist zwar schon lange üblich (z.B. für Hochrechnungen im Fernsehen, usw.), verstößt jedoch gegen die Verfassung. Bislang kam dies nur deswegen nicht zu Tage, weil es niemand angezeigt hat - frei nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter"

Gesetze und Regeln sind gerade bei Wahlen laut VfGH rigoros einzuhalten - dies verhindert die Möglichkeit, Wahlen zu manipulieren. Der VfGH hat jedoch eindeutig festgestelt, dass bei der Stichwahl am 22. Mai keine Hinweise auf Wahlmanipulation festgestellt werden konnten. Es reicht jedoch für die Aufhebung der Wahl aus, wenn Gesetze und Regeln nicht eingehalten wurden.

Hier kommst du zur offiziellen Presse-Mitteilung des VfGH