Was wird gewählt?

WORUM GEHT'S BEI DER LTW19?

Am 24. November 2019 finden in der Steiermark die Landtagswahlen statt. 

DER STEIRISCHE LANDTAG

Der Landtag ist das Landesparlament. Abgeordnete werden von ihren Parteien je nach Mandatsstärke in den Landtag entsandt. Die Mandatsstärke ergibt sich aus dem Resultat der Landtagswahl. Der Landtag bestimmt den/die Landeshauptmann/Landeshauptfrau und die Landesregierung.

AUFGABEN

Zu den wichtigsten Aufgaben des steirischen Landtages zählen:

  • die Gesetzgebung,
  • die Budgethoheit,
  • die Wahl der achtköpfigen Landesregierung,
  • die Kontrolle der Steiermärkischen Landesregierung
  • und die öffentliche Darstellung der steirischen Landespolitik.

AMTSZEIT

In der Steiermark – wie auch in den anderen Bundesländern mit der Ausnahme von Oberösterreich - finden Landtagswahlen alle fünf Jahre statt (in Oberösterreich alle sechs Jahre). Entsprechend der steirischen Landesverfassung werden alle fünf Jahre Parteien gewählt, die dann je nach Mandatsstärke 48 Abgeordnete in den Landtag entsenden.

Die Sitzungen des Landtags finden im Sitzungssaal im Landhaus in der Herrengasse 16 in Graz statt. Die Sitzungen finden etwa ein Mal pro Monat statt und sind öffentlich – das heißt: interessierte Personen können vorbeikommen, auf den Zuschauerrängen Platz nehmen und die Sitzung vor Ort verfolgen. Jede Sitzung wird auch per Livestream über die Homepage des Landtags im Internet übertragen (http://www.landtag.steiermark.at/ unter dem Menüpunkt „Livestream“).

AKTUELLE ZUSAMMENSETZUNG

Der Landtag setzt sich aktuell aus fünf Parteien zusammen. SPÖ (15 Mandate) - ÖVP (14 Mandate) - FPÖ (14 Mandate) - GRÜNE (3 Mandate) - KPÖ (2 Mandate). 
Hier geht's zum aktuellen Sitzplan des Landtags

KOALITION & OPPOSITION

Die Mitglieder der Landesregierung werden von den Abgeordneten des Landtags Steiermark gewählt. Die Wahl findet bei der ersten Landtagssitzung in der neuen Legislaturperiode (also der ersten Sitzung nach der Wahl) statt. Zuerst werden die Abgeordneten angelobt und danach das Präsidium des Landtags gewählt. Ist das erfolgt, wird die Regierung gewählt. Abhängig von der Mandatszahl einer Partei werden die Regierungssitze auf die Parteien aufgeteilt.

Erreicht eine Partei mehr als 50% der Stimmen, kann sie allein die Regierung stellen und verfügt dann über die „absolute Mehrheit“. Dies ist aber in Österreich eher die Ausnahme. In der Regel müssen sich mindestens zwei Parteien zusammenschließen, um gemeinsam mehr als die Hälfte der Abgeordneten zu stellen (= sie bilden eine „Koalition“). So eine Koalition gab es auch in der Steiermark in den letzten Jahren.

Die Parteien, die zusammenarbeiten und so eine Koalition bilden, stellen auch die Mitglieder der Regierung (also die Landesrät*innen).

Die anderen Parteien, die nicht in der Regierung sind, zählen zur „Opposition“. Die Hauptaufgabe der Opposition ist es, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, kritisch zu betrachten und Alternativen vorzuschlagen.

Landesrat/Landesrätin

Die Mitglieder einer Landesregierung nennt man Landesrat/Landesrätin. Innerhalb der Landesregierung sind die Landesrät*innen für einen bestimmten Bereich verantwortlich. Die Anzahl der Landesrät*innen in einem Bundesland hängt vom Landtag ab. Die Landesrät*innen sind für einen oder mehrere Aufgabenbereiche zuständig. In der Steiermark gibt es aktuell einen Landeshauptmann, einen Landeshauptmann-Stellvertreter und 6 Landesrät*innen.